projekt seelisch gesund
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Die Kostenzuschüsse der Krankenkassen bei Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en) belaufen sich zur Zeit (hier beispielhaft für WGKK):
EUR 21,80 für eine Einzelbehandlung(sitzung) zu 60 Minuten,
EUR 12,72 für eine Einzelbehandlung(sitzung) zu 30 Minuten,
EUR 7,27 für eine Gruppenbehandlung(sitzung) zu 90 Minuten pro Person (maximal 10 Personen),
EUR 5,09 für eine Gruppenbehandlung(sitzung) zu 45 Minuten pro Person (maximal 10 Personen).
Vorraussetzung ist, daß eine seelische Krankheit vorliegt, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht und daß der/die PsychotherapeutIn in die Liste der gesetzlich anerkannten PsychotherapeutInnen eingetragen ist. Eine Liste ist beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen abrufbar oder kann beim ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) erfragt werden.
Du suchst spätestens vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung einen praktischen Arzt oder einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie auf und läßt dir eine Bestätigung ausstellen (gelbes Formular). Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei der Krankenkasse und enthält die vorläufige Diagnose des behandelnden Arztes. Von deinem Psychotherapeuten bekommst du in der Regel eine Honorarnote über deine finanziellen Aufwendungen für die Therapie. Diese reiche gemeinsam mit der Bestätigung bei der Krankenkassa ein.
Ab der 11. Sitzung ist ein "Antrag auf Kostenzuschuß wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflichen Psychotherapeutin(en)" einzureichen, den dein(e) TherapeutIn ausfüllt und der von dir unterschrieben werden muss. Mit Hilfe dieses Antrags können maximal 50 weitere Sitzungen rückerstattet werden. Das Formular sollte möglichst 10 Tage vor der 11. Sitzung beim Versicherungsträger eingelangt sein. Ist das gewährte Kontingent abgelaufen, muss neu angesucht werden. Ebenso muss neu angesucht werden, wenn der/die PsychotherapeutIn gewechselt wird.